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   VGH Bayern, 05.08.2015 - 22 C 15.1187   

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VGH Bayern, 05.08.2015 - 22 C 15.1187 (https://dejure.org/2015,22277)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.08.2015 - 22 C 15.1187 (https://dejure.org/2015,22277)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. August 2015 - 22 C 15.1187 (https://dejure.org/2015,22277)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert einer Anfechtungsklage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines benachbarten Bauvorhabens

  • rewis.io

    Streitwert für die Anfechtung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 68
    Streitwert einer Anfechtungsklage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines benachbarten Bauvorhabens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von vier Windkraftanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2015 - 22 C 15.1187
    Die Kläger bewohnen ein Gebäude, das nach den Lichtbildern, die sich in den Akten des zwischen den gleichen Beteiligten anhängigen, vor dem Verwaltungsgerichtshof unter dem Aktenzeichen 22 ZB 15.1186 geführten Verfahrens auf Zulassung der Berufung befinden, den äußeren Eindruck eines Zweifamilienhauses mit ausgebautem Dachgeschoss vermittelt.
  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01517

    Klagebefugnis, Genehmigung, Wohnbebauung, Nachbarschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2015 - 22 C 15.1187
    Unter Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 12. März 2015 wird der Streitwert des Verfahrens AN 11 K 14.01517 auf 15.000 Euro festgesetzt.
  • VGH Bayern, 03.12.2015 - 22 C 15.2328

    Streitwert, Drittanfechtungsklage, Nachbar, Windkraftanlage

    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats, der sich bei der Streitwertfestsetzung, wo immer das möglich ist und sachgerecht erscheint, ebenfalls an den Empfehlungen des Streitwertkatalogs orientiert (vgl. BayVGH, B. v. 5.8.2015 - 22 C 15.1187 - Rn. 8).

    Sachgerecht ist es in der Regel, die "Bedeutung der Sache" für den Kläger im Sinn von § 52 Abs. 1 GKG für Drittanfechtungsklagen natürlicher Personen gegen die einem Dritten erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen mit dem in Nr. 2.2.2 i. V.m. Nr. 19.2 des Streitwertkatalogs genannten Betrag von 15.000 Euro zu veranschlagen (vgl. BayVGH, B. v. 5.8.2015 - 22 C 15.1187 - Rn. 8).

    Von diesem Ansatz geht der Verwaltungsgerichtshof - stets vorbehaltlich von Besonderheiten, die sich aus dem jeweiligen Einzelfall ergeben - im Interesse der Einheitlichkeit und Vorhersehbarkeit der Streitwertbemessung auch dann aus, wenn neben der Beeinträchtigung höchstpersönlicher Rechte (hierauf bezieht sich die Nr. 2.2.2 des Streitwertkatalogs primär) eine Verletzung des Grundrechts aus Art. 14 GG geltend gemacht wird, sich aber eine etwaige Wertminderung von Immobiliarvermögen des Rechtsschutzsuchenden - wie hier - nicht näher quantifizieren lässt (vgl. BayVGH, B. v. 5.8.2015 - 22 C 15.1187 - Rn. 8; BayVGH, B. v. 27.11.2015 - 22 C 15.2265 u. a. - Rn. 6 f.).

    Denn die Anrufung der Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit darf für Privatpersonen, die sich gegen die Zulassung einer "lästigen Anlage" in ihrer Nähe wenden, nicht mit einem unangemessen hohen oder unkalkulierbaren finanziellen Risiko einhergehen (vgl. BayVGH, B. v. 5.8.2015 - 22 C 15.1187 - Rn. 8; BayVGH, B. v. 27.11.2015 - 22 C 15.2265 u. a. - Rn. 8).

  • VG Ansbach, 02.12.2015 - AN 11 K 14.01927

    Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren

    Die hälftige Aufteilung der Kosten zwischen den Klägern zu 1 und 2 einerseits und dem Kläger zu 3 andererseits folgt der neueren Rechtsprechung des BayVGH im Hinblick auf enge Verwandte und Ehegatten, die eine im Wesentlichen gleiche besondere sachliche Nähe zum Einwirkungsbereich der Anlage aufweisen (BayVGH v. 05.08.2015 - 22 C 15.1187 - Rn. 8 -juris).

    Im Hinblick auf die Kläger zu 1 und 2 ist nur von 1 streitigen Rechtsverhältnis und somit von 1 Klage auszugehen (BayVGH v. 05.08.2015 - 22 C 15.1187 - Rn. 8 - juris).

  • VGH Bayern, 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von vier Windkraftanlagen

    Wegen der für die Streitwertfestsetzung maßgeblichen Erwägungen wird auf den zwischen den Beteiligten des vorliegenden Rechtsstreits ergangenen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. August 2015 (22 C 15.1187 - juris) verwiesen.
  • VGH Bayern, 03.12.2015 - 22 C 15.2248

    Streitwert, Sofortvollzugsanordnung, Windkraftanlagengenehmigung,

    Dies rechtfertigt sich mit Blick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes in Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BayVGH, B. v. 5.8.2015 - 22 C 15.1187 - Rn. 8).

    Von diesem Ansatz geht der Verwaltungsgerichtshof - stets vorbehaltlich von Besonderheiten, die sich aus dem jeweiligen Einzelfall ergeben - im Interesse der Einheitlichkeit und Vorhersehbarkeit der Streitwertbemessung auch dann aus, wenn neben der Beeinträchtigung höchstpersönlicher Rechte (hierauf bezieht sich die Nr. 2.2.2 des Streitwertkatalogs primär) eine Verletzung des Grundrechts aus Art. 14 GG geltend gemacht wird, sich aber eine etwaige Wertminderung von Immobiliarvermögen des Rechtsschutzsuchenden - wie hier - nicht näher quantifizieren lässt (vgl. BayVGH, B. v. 5.8.2015 - 22 C 15.1187 - Rn. 8; BayVGH, B. v. 27.11.2015 - 22 C 15.2265 u. a. - Rn. 6 f.).

  • VGH Bayern, 27.11.2015 - 22 C 15.2265

    Streitwert bei Drittanfechtungsklage gegen Genehmigung einer Windkraftanlage

    Dies gilt selbst dann, wenn er neben einer behaupteten Beeinträchtigung höchstpersönlicher Rechte explizit eine Verletzung seines Grundrechts aus Art. 14 Abs. 1 GG geltend macht, ohne jedoch die Höhe der insoweit befürchteten Einbußen hinreichend exakt zu quantifizieren (vgl. dazu jüngst BayVGH, B.v. 5.8.2015 - 22 C 15.1187 - juris Rn. 8).
  • VG Darmstadt, 24.01.2018 - 6 L 180/17

    Immissionsschutzrechtlicher Genehmigung

    Die Anträge konnten daher nicht als Rechtsschutzgesuch einer Rechtsgemeinschaft betrachtet werden (vgl. BayVGH, Beschluss v. 08.06.2015 - 22 CS 15.686 u.a und Beschluss vom 05.08.2015 - 22 C 15.1187 -, beide juris).
  • VG Düsseldorf, 11.03.2021 - 28 K 7068/18

    Maßgeschneiderte Baugenehmigung, Rücksichtnahmegebot

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. Mai 2009 - 18 E 494/09 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 5. August 2015 - 22 C 15.1187 -, juris.
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